Eine Kapitalmaßnahme ist eine Veränderung in einem Unternehmen, die sich auf seine Aktionäre auswirkt. Unternehmensmaßnahmen können von dringenden finanziellen Angelegenheiten, wie z. B. einem Konkurs, bis hin zu einer Umfirmierung des Unternehmens reichen.
Zu den Kapitalmaßnahmen gehören:
- Aktiensplits
- Dividendenausschüttungen
- Fusionen und Übernahmen
- Ausgabe von Bezugsrechten
- Spin-offs
- Ausschreibungsangebote
- Aktiendividende
In den meisten Fällen können die Aktionäre auf einer Aktionärsversammlung vorab über die Kapitalmaßnahme abstimmen. In anderen Fällen wird die Kapitalmaßnahme vom Vorstand des Unternehmens genehmigt.
Kapitalmaßnahmen können entweder obligatorisch oder freiwillig sein.
Obligatorische Kapitalmaßnahmen werden automatisch abgewickelt, während die Anleger bei freiwilligen Kapitalmaßnahmen die Wahl haben, ob sie sich beteiligen wollen. In einigen Fällen kann es sich um eine obligatorische Kapitalmaßnahme mit Wahlmöglichkeit handeln (obligatorisch mit Wahlmöglichkeit). Beispiele für obligatorische Kapitalmaßnahmen sind Aktiensplits, Fusionen und Namensänderungen von Unternehmen. Beispiele für freiwillige Kapitalmaßnahmen sind Übernahmeangebote, Aktiendividenden und Bezugsrechtsemissionen.
Kapitalmaßnahmen können erhebliche Auswirkungen auf das betreffende Finanzinstrument haben und werden daher auf der Investor Relations-Seite des Unternehmens angekündigt. Wenn Sie über Kapitalmaßnahmen informiert werden möchten, sollten Sie einen Blick auf diese Unternehmensseite werfen.