Aktionäre können Bezugsrechte erhalten, wenn ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung durch eine Bezugsrechtsemission plant. Eine Bezugsrechtsemission ermöglicht es den Aktionären, neue Aktien des Unternehmens zu einem im Voraus festgelegten Bezugspreis zu erwerben, der in der Regel unter dem aktuellen Marktpreis liegt. Anleger, die zum Erhalt der Bezugsrechte berechtigt sind, erhalten diese vor der Börseneröffnung am Ex-Tag, dem Stichtag für den Aktienbesitz, der zum Erhalt der Rechte berechtigt, oder gegebenenfalls am ersten Handelstag auf ihr Konto.
Unternehmen können kündbare Rechte ausgeben, die es den Anlegern ermöglichen, die Bezugsrechte an der Börse zu handeln. In diesem Fall können auch Anleger, die keine Aktien des Unternehmens besitzen, mit den Bezugsrechten handeln und/oder sich an der Bezugsrechtsemission beteiligen. Unternehmen können auch nicht kündbare Rechte ausgeben. In diesem Fall können die Anleger die Bezugsrechte nicht an einer Börse handeln.
Wenn Sie Rechte aus einer Bezugsrechtsemission erhalten oder an der Börse gekauft haben, beachten Sie bitte, dass die Rechte in der Regel wertlos verfallen, wenn Sie Ihre Position nicht am oder vor dem letzten Handelstag schließen oder Ihre Rechte nicht vor Ablauf der Frist ausüben.
DEGIRO informiert Kunden, die Rechte aus einer Bezugsrechtsemission erhalten haben, per E-Mail, einschließlich der Einzelheiten der Kapitalmaßnahme und Anweisungen, wie die Rechte zu zeichnen sind. Wenn Sie Bezugsrechte erhalten haben und keine E-Mail von uns bekommen haben oder wenn Sie eine Frage dazu haben, können Sie sich an unser Team für Kapitalmaßnahmen wenden: ca@degiro.de.
Weitere Informationen über Kapitalmaßnahmen, wie z. B. Bezugsrechtsemissionen, finden Sie auf der Investor Relations-Seite des jeweiligen Unternehmens. Bitte beachten Sie, dass eine Zeichnungsfrist bei DEGIRO von der im Prospekt der Bezugsrechtsemission genannten Frist abweichen kann.