Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je börsengehandeltem Fonds (ETF) und hängt u.a. von der Fondsstruktur ab. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
Ein Fonds kann steuerlich als transparent und nicht-transparent angesehen werden. Bei einem steuerlich transparenten Fonds wird davon ausgegangen, dass die Erträge direkt dem Fondsteilnehmer zuzurechnen sind (aus steuerlichen Gründen sollten Sie sich über den Fonds informieren). Im Falle eines nicht transparenten Fonds fließen die Erträge dem Fonds selbst zu. Ob ein Fonds als steuerlich transparent betrachtet wird, hängt von der lokalen Gesetzgebung im Land ab, in dem der Fonds gegründet wurde. Dies kann je nach Land variieren.
Um die oben genannte Frage zu beantworten; Deutsche Quellensteuer kann anfallen, falls der ETF als steuerlich transparent und ansässig in Luxemburg angesehen wird sowie das Einkommen des Fonds aus einem deutschen Investment stammt. Das Einkommen und die einhergehende deutsche Quellensteuer werden dann dem Teilhaber des Fonds zugeteilt, der das Einkommen direkt erhält.