Der Erwerber eines Finanzinstruments unterliegt der französischen FTT. DEGIRO berechnet jedoch automatisch die fällige französische Finanztransaktionssteuer, behält sie ein, meldet sie und zahlt sie.
Die französische FTT gilt für bestimmte Aktien oder ähnliche Instrumente, die von in Frankreich steuerlich ansässigen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. € (zum 1. Dezember des vorangegangenen Jahres) ausgegeben werden, sowie für bestimmte Instrumente, die diese Aktien repräsentieren. Darüber hinaus muss das Instrument zum Handel an einem französischen, europäischen oder ausländischen geregelten Markt zugelassen sein. Für die Liste der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der französischen FTT fallen (ab 2019), können Sie hier klicken.
Als Steuertatbestand gilt sowohl der Kauf als auch der Erwerb als Folge der Ausübung oder Abtretung einer Derivatposition. Das bedeutet, dass der Kauf einer Call-Option nicht der FTT unterliegt, während der Erwerb der zugrunde liegenden Aktie bei Ausübung einer Option der FTT unterliegt.
Der Steuersatz für die französische FTT beträgt 0,30 % (ab 2020) und wird auf den Transaktionswert berechnet. Intraday-Transaktionen pro Finanzinstrument werden saldiert.
Bei DEGIRO verarbeiten wir das Intraday-Netting am Ende des Tages. Das bedeutet, dass während des Tages alle Käufe vollständig besteuert werden und eine mögliche Rückerstattung nach Börsenschluss gutgeschrieben wird.