Answer
Sollte dies der Fall sein, sind Sie verpflichtet dem Verleiher des Finanzinstruments einen Betrag zu erstatten, der dem Bruttowert der Ausschüttung entspricht, die er erhalten hätte, wenn er das Finanzinstrument ohne Leihe erwerben würde. Diese vertragliche Kompensation wird allgemein als Ersatzzahlung bezeichnet.